12.07.1999Kosovo: Arzneimittelspenden bedarfsgerecht?Die Arzneimittelspenden, die der German Pharma Health Fund e. V. (GPHF) an Hilfsorganisationen für die Krisenregion Kosovo vermittelt hat, wurden nach den Leitlinien für Arzneimittelspenden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewählt. Damit ist die pauschale Kritik der WHO an der Qualität der Arzneimittelspenden für die Kosovo-Flüchtlinge für die von den Mitgliedern des GPHF bzw. von Mitgliedsunternehmen des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (VFA) im Rahmen der GPHF-Aktion "Arzneimittelhilfe Kosovo" gespendeten Arzneimittel nicht berechtigt. Seit April wurden dem Deutschen Roten Kreuz und Caritas International vom GPHF, einer Initiative der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland, Arzneimittelspenden im Wert von nahezu drei Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die Arzneimittelspenden – insbesondere Antibiotika und Schmerzmittel - wurden auf Bitten des Bundesgesundheitsministeriums und auf Basis einer Bedarfsliste des albanischen Gesundheitsministeriums ausgewählt und nur nach Abstimmung mit vor Ort tätigen Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellt. Der GPHF distanziert sich von der Praxis, spontan gesammelte Arzneimittel in Kleinstmengen oder Arzneimittel ohne Abstimmung mit vor Ort tätigen Hilfsorganisationen zu spenden. « zurück |




